Stiftung Bonner Klimabotschafter



Stiftung

Alle machen mit!

Die Stiftung Bonner Klimabotschafter wurde 2010 von der Sparkasse KölnBonn als treuhänderische Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Bonn errichtet. Sie wurde vom Finanzamt Bonn-Innenstadt als gemeinnützig anerkannt. Wir wollen möglichst viele Bonner Bürger, Unternehmen und Organisationen dauerhaft für den Klimaschutz sensibilisieren und begeistern. Dabei möchten wir nicht nur auf den Klimawandel aufmerksam machen, sondern vor allem auch viele als „Bonner Klimabotschafter" zum Handeln im privaten oder beruflichen Umfeld bewegen.

Aktuell führen wir jedes Jahr den "BONNi&BO-Klimaführerschein" an Bonner Grundschulen durch.

Unsere Satzung

Auszug aus der Satzung der "Stiftung Bonner Klimabotschafter" in der Bürgerstiftung Bonn – Eine Initiative der Sparkasse in Bonn Präambel: 
Der Klimawandel ist nicht mehr Theorie. Die überwältigende Mehrheit der Klimawissenschaftler ist sich einig: Wenn es nicht gelingt, innerhalb der kommenden Jahrzehnte die Emission von Menschen verursachter Treibhausgase erheblich zu vermindern, ist eine dramatische Erwärmung des Erdklimas mit unkalkulierbaren ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen unvermeidlich. Dabei ist der Klimaschutz nicht allein eine Aufgabe für Staat und Politik. Jeder einzelne kann einen Beitrag dazu leisten, die drohenden dramatischen Veränderungen unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu begrenzen.

In diesem Bewusstsein errichtet die Sparkasse KölnBonn als Gründungsstifterin unter dem Dach der Bürgerstiftung Bonn die "Stiftung Bonner Klimabotschafter". Die Stiftung soll die Plattform für ein breites bürgerschaftliches Engagement für den Klimaschutz in Bonn werden. Es sollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Organisationen gewonnen werden, die den Klimaschutz zu ihrem eigenen Anliegen machen und die Stiftung als Klimabotschafter und/oder Klimapate unterstützen.

§ 1 Name und Rechtsform der Stiftung

  1. Die Stiftung führt den Namen "Stiftung Bonner Klimabotschafter"
  2. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung der Bürgerstiftung Bonn – Eine Initiative der Sparkasse in Bonn (Treuhänderin) – und wird von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.

§ 2 Stiftungszweck

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
  2. Zwecke der Stiftung sind die Förderung des Umweltschutzes sowie die Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung im Zusammenhang mit der Bundesstadt Bonn und dabei besonders im Bereich des Klimaschutzes. Die aufgeführten Zwecke müssen nicht im gleichen Maße verwirklicht werden. Die Förderung der Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.
  3. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
    a) die Gewinnung und ggf. Ausbildung von "Klimabotschaftern" und Multiplikatoren auf lokaler Bonner Ebene und in Kooperation mit den Bonner Partnerstädten;
    b) Projekte und Maßnahmen, die insbesondere die Bonner Bürgerinnen und Bürger für Klimaschutz und einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen sensibilisieren;
    c) Bildungs- und Informationsmaßnahmen, die über umweltfreundliches und energiesparendes konkretes Alltagshandeln informieren und zu Verhaltensänderungen motivieren;
    d) die Initiierung und Durchführung von Klimaschutzprojekten in Kindergärten und Schulen sowie Bildungseinrichtungen und Unternehmen in Bonn sowie als Kooperationsprojekte mit Schulen in den Bonner Partnerstädten;
    e) die Gewinnung von zahlreichen Klimapaten.
  4. Die Zwecke können sowohl durch operative als auch durch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden. Förderleistungen der Stiftung sind für die Zukunft jederzeit widerruflich. Zur Verwirklichung des Satzungszweckes darf sich die Stiftung Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen.
  5. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Rechtsansprüche auf Leistungen der Stiftung bestehen aufgrund dieser Satzung nicht.
  6. Die Stiftung darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
 

Stiftungsvermögen und Zustiftung

Stiftungsvermögen:
480.800 Euro
(Stand 29.08.2018)

Das Stiftungsvermögen wurde zum größten Teil von der Sparkasse KölnBonn zur Verfügung gestellt. Wir freuen uns sehr, wenn es auch in Zukunft von engagierten Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen erhöht wird. Das geht in jeder Höhe einfach per Überweisung auf das Konto der Stiftung mit dem Verwendungshinweis "Zustiftung".

Bankverbindung
Kontoinhaber: Bürgerstiftung Bonn
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE02 3705 0198 1991 9919 91
BIC: COLSDE33 

Mehr über Stiften und Zustiften »

Vorstand

Der Vorstand entscheidet über die Vergabe der Stiftungserträge.

Fachbeirat

  • Monika Hallstein (Leiterin Programmbüro klimaneutrales Bonn 2035 der Bundesstadt Bonn)
  • Susanne Bauer-Jautz
  • Jasmin Skowronek und Dr. Anna Bliesner-Steckmann (bonnorange AöR)

Geschäftsführung